Unterstützen Sie unser Engagement

Liebe Mitbürgerinnen und Mitürger, liebe Freunde der SPD Iffeldorf,

Sie/Ihr wollen/wollt unsere Ortsvereinsarbeit gerne finanziell unterstützen?
Sie/Ihr würden/würdet damit unsere ehrenamtliche Arbeit sehr erleichtern und
zur Förderung unseres Engagement für das kommunale Zusammenleben einen
wichtigen Beitrag leisten.

Vielen Dank!

Empfänger: SPD Iffeldorf
Konto: 315 085
BLZ: 703 510 30
Kreditinstitut: Sparkasse
Verwendungszweck: Spende

Hinweise zum Spenden und Erhalt von Quittungen:

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

◾Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.

◾Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Für Spendenquittungen und weitere Fragen zu Ihrer Spende, wenden Sie sich bitte an:

Hans Lang
Heuwinklstraße 18
82393 Iffeldorf

Tel.: 08856/7777
E-Mail: hans.lang@spd-iffeldorf.de