ein Sachbeitrag von Prof.Dr. Wolfgang Döhl, OV Iffeldorf
Lässt man mal die „Brandmauer-Entrüstung“ beiseite und befasst sich stattdessen ernsthaft und sachlich mit den 5 Forderungen, die Friedrich Merz im Nachgang zu dem fürchterlichen Attentat in Aschaffenburg aufstellt:
wird schnell klar, welche Qualität diese Vorschläge tatsächlich haben.
Gibt es aktuell bereits auf Basis einer Ausnahmeregelung. Diese Regelung widerspricht allerdings der Schengen-Grundregel „keine Grenzkontrollen im Schengenraum“. Wird diese Ausnahme zur Regel gemacht, ist mit massiven Konsequenzen der Partnerstaaten in der EU zu rechnen, da die offenen Binnen-Grenzen ein zentrales Merkmal der EU darstellen. Sich auf eine Notsituation (etwa gezielte Steuerung von Migranten durch das Regime in Belarus) zu berufen, dürfte sicher gerichtlich keinen Bestand haben, da Deutschland und Belarus keine gemeinsame Grenze haben und andere EU Staaten bereits Maßnahmen getroffen haben. Auch sinkt die Zahl der Migranten in letzter Zeit. Bislang wurden alle Versuche, eine Notlage nach Art 72 ARUV geltend zu machen, von Gerichten zurückgewiesen.
Für Asylverfahren sind die Partnerländer an den EU Außen-Grenzen zuständig. In diese Länder müssen die Migranten zurückgeführt werden, nicht in irgendein Land, über das sie gerade versuchen, einzureisen. Ansonsten könnten Migranten zwischen den europäischen Ländern beliebig verschoben werden. Das ist einfach unmenschlich und sie würden zum politischen Druckmittel.
Freiheitsentzug ist – auch gegenüber Migranten – die ultima ratio. Sie greift, wenn kein „milderes Mittel“ mehr zur Verfügung steht. Kann eine Abschiebung zeitnah erfolgen, ist eine Abschiebehaft zulässig. Allerdings nicht dauerhaft und unbegrenzt etwa wenn lediglich die vage Möglichkeit einer Abschiebung besteht und einer zügigen Abschiebung Hindernisse im Wege stehen (Weigerung des Heimatstaates, fehlende staatliche Strukturen in „failed states“). Familien mit minderjährigen Kindern dürfen von Gesetzes wegen generell nicht in Abschiebehaft genommen werden.
Leider scheinen die furchtbaren und katastrophalen Ereignisse, die unser Land erschüttern, der Politik die klare Sicht zu verstellen und sie vergessen lassen, dass diese Täter ausnahmslos das Aufenthaltsrecht bereits verwirkt hatten und abzuschieben gewesen wären. Weder eine Verschärfung des Aufenthaltsrechts noch eine Unterstützung beim Vollzug der Abschiebung wären notwendig gewesen. Das (Krankheits- und) Gefährdungsprofil der Täter war bekannt, es lagen Gerichtsurteile, medizinische Gutachten und sogar Hinweise „befreundeter Dienste“ vor. Das alles konnte die Taten nicht verhindern. Warum nach mehr Möglichkeiten rufen, wenn die bestehenden, nachweislich nicht ausgenutzt werden bzw. nicht zur Anwendung kommen??
Leider geht im „Brandmauer-Nebel“ völlig unter, dass ein beherztes, akribisches und gezieltes Vorgehen die Sicherheit der Bevölkerung in unserem Land schnell und effektiv verbessern könnte.
Dazu zählen:
Keine der aktuell so lautstark (und populistisch) geforderten Anträge, die ja für die aktuelle oder kommende Regierung keinerlei bindende Wirkung, sondern allenfalls empfehlenden Charakter haben bzw. Absichtserklärungen sind, tragen zur schnellen Verbesserung der Sicherheit der Bürger bei.
Soweit der sachliche Aspekt. Aber ohne jeden Zweifel ist es so, wie es Isolde Künstler von der emotionalen Seite her zum Ausdruck bringt:
Das letzte grausame Geschehen in Aschaffenburg hat uns alle tief erschüttert. Umso mehr, da es durch bessere Zusammenarbeit der Behörden, Dienststellen, Verantwortlichen vielleicht verhindert hätte werden können. Als Bürgerin wünsche ich mir in diesem Fall, dass die Verantwortlichen nun betroffen versuchen, diese Fehler aufzuspüren und zu beseitigen. Die Verantwortung für die Sicherheit und das Wohl der Bürger dieses Landes tragen alle Parteien in gleichem Maße und gemeinsam sollen sie nun die besten Lösungen suchen. Wir hören aber immer nur gegenseitige Schuldzuweisungen.