95 Jahre Frauenwahlrecht

21. Februar 2014

Am 12. Januar 1919 durften Frauen in Bayern zum ersten Mal wählen. Sie waren aufgerufen, sich an den ersten demokratisch legitimierten Landtagswahlen des neuen Freistaats Bayern zu beteiligen. Zum ersten Mal konnten sie auch selbst für den Landtag kandidieren.

Eine Woche später, am 19. Januar 1919, durften sie erstmals bei der Wahl zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung das aktive und passive Wahlrecht auf Reichsebene ausüben. Am 15. Juni 1919 konnten Frauen über die Zusammensetzung der bayerischen Kommunalparlamente mitentscheiden.

Bis dahin war es ein langer Weg.

Die gut organisierte, einflussreiche bürgerliche Frauenbewegung hielt das Frauenwahlrecht zwar für wünschenswert, aber nicht für zentral auf dem Weg zur Emanzipation.

Für die proletarische Frauenbewegung hingegen war das Mitspracherecht in politischen Angelegenheiten der entscheidende Schritt zur Überwindung des Klassenstaates und damit zur Befreiung der Frau.

Beim Erfurter Parteitag 1891 nahm die SPD die Forderung nach einem Frauenwahlrecht offiziell ins Programm auf, 1895 brachte die SPD Reichstagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Reform .............

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